Der Fall eines verurteilten IS-Terroristen beschäftigt seit Monaten Polizei, Behörden und Politik im Kreis Warendorf. Im Februar kam es zu einem dramatischen Vorfall in Oelde, jetzt gibt es eine neue Entwicklung auf rechtlicher Ebene.
Stand im Februar 2025: Eskalation in der Oelder Polizeiwache
Meldung der Polizei Warendorf:
Am Montag, 24.2.2025 eskalierte gegen 10.40 Uhr eine Situation in der Polizeiwache in Oelde, Hermann-Johenning-Platz. Ein 39-Jähriger war von der Ausländerbehörde verpflichtet worden, sich zweimal wöchentlich auf der Polizeiwache zu melden. Als er die Wache heute dazu betrat, sollte er festgenommen und in Abschiebehaft gebracht werden.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 39-jährigen tadschikischen Staatsbürger der 2017 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ("Islamischer Staat") zu 5 Jahren Haft verurteilt worden war. Nachdem er die Haft verbüßt hatte, sollte er in sein Heimatland abgeschoben werden. Anfangs war dies aufgrund eines Abschiebeverbots nach Tadschikistan nicht möglich. In diesem Einzelfall war eine Abschiebung nach Tadschikistan nun doch möglich und sollte jetzt durchgeführt werden.
Als er in den gesicherten Vorraum der Polizeiwache gebeten wurde, zückte er ein Cuttermesser und hielt es sich an den Hals. Er verletzte sich nach ersten Erkenntnissen oberflächlich im Bauchbereich. Mit einem Stuhl, der sich dort befand, beschädigte der 39-Jährige die Eingangstür. Die Lage konnte stabilisiert werden. Der Bereich um die Polizeiwache wurde abgesperrt und Spezialeinheiten hinzugezogen. Polizisten nahmen Kontakt mit ihm auf, um ihn zur Aufgabe zu bewegen. Gegen 13.40 Uhr verlies der Mann das Gebäude freiwillig. Kräfte der Spezialeinheiten überwältigen den Mann. Anschließend brachten Rettungskräfte den 39-Jährigen in Begleitung der Polizei in ein Krankenhaus. Dort wird der Mann momentan medizinisch versorgt und untersucht. Sobald feststeht, wie stark die Verletzungen, die er sich selbst zugefügt hat, sind, wird entschieden, ob die Abschiebung durchgeführt werden kann.
"Der Mann ist ein verurteilter Straftäter, der unsere Gesellschaftsordnung ablehnt. Er hat versucht, sich mit Gewalt seiner Abschiebung zu widersetzen. Wir setzen weiterhin alles daran, diesen Mann abzuschieben. Dieser Fall zeigt, welch hohen Aufwand Ausländerbehörden und Polizei betreiben müssen, um Abschiebungen erfolgreich durchführen zu können.", so Landrat Dr. Olaf Gericke.
Stand 27. August 2025: Verwaltungsgericht Münster entscheidet
IS-Terrorist droht keine Folter in Tadschikistan
Meldung der Polizei Warendorf:
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines tadschikischen Staatsbürgers gegen den Widerruf eines ihm zuerkannten Abschiebungsverbotes zurückgewiesen. Der verurteilte IS-Terrorist hatte argumentiert, dass ihm in seinem Heimatland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie Folter drohe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Situation im Jahr 2018 hingegen anders beurteilt und das Abschiebeverbot widerrufen.
Um die Bemühungen der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf, den IS-Mann abzuschieben, voranzutreiben, hatte sich Landrat Dr. Olaf Gericke an die damalige Außenministerin Annalena Baerbock gewandt und um Unterstützung in dem Fall gebeten. Das Auswärtige Amt hat daraufhin Kontakt mit den tadschikischen Behörden aufgenommen und glaubhafte Zusicherungen eingefordert, dass der Mann entsprechend menschenrechtlicher Standards behandelt wird. Die von den tadschikischen Behörden erteilten Zusicherungen überzeugten das Verwaltungsgericht nun offenbar. Nun kann in einem weiteren Verfahren über die Abschiebung des Mannes entschieden werden.
„Die langfristigen Bemühungen verschiedener Behörden, diesen verurteilten IS-Terroristen aus Deutschland abzuschieben, tragen nun erste Früchte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war ein wichtiger Meilenstein. Es hat sich gelohnt, dran zu bleiben und das Auswärtige Amt einzubeziehen. Es zeigt aber auch, wie mühsam es sein kann, wenn sich die Feinde unserer Freiheit unseren Rechtsstaat zu Nutze machen“, zeigte sich Landrat Dr. Olaf Gericke nach dem Urteil erfreut.
„Es war gut, dass wir den Finger in die Wunde gelegt haben, denn damit bringen wir im besten Fall eine neue Dynamik in ein bundesweit bekanntes Problem, nämlich, dass selbst verurteilte Straftäter oder Gefährder oft nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können“, so der Warendorfer Landrat weiter.
Nun bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im aufenthaltsrechtlichen Verfahren abzuwarten. Dabei wird geklärt ob möglicherweise familiäre Gründe oder dergleichen vorliegen, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten.












