Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt näher und viele stellen sich die Frage: Wer darf eigentlich wählen? Damit du bestens informiert bist, findest du hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Wahlberechtigung – sowohl für Deutsche im Inland als auch im Ausland.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Stadt Oelde antwortet:
„Deutsche im Inland
Wahlberechtigt sind alle Deutschen gemäß Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und zum Stichtag in Oelde mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in Oelde eingetragen.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe Deutsche im Inland) auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt haben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um als sogenannter "Auslandsdeutscher" das Wahlrecht ausüben zu können, muss ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde gestellt werden, in der Sie zuletzt gemeldet waren."
>> HIER kommst du zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.
>> HIER findest du alle weiteren Infos.












