Gartenbesitzer haben noch bis zum 15. Januar Zeit, den Stand ihres Gartenwasserzählers zu übermitteln.
Mit einem solchen Zähler lässt sich die Abwassergebühr reduzieren, da der Wasserverbrauch im Garten von der Schmutzwassergebühr abgezogen wird. Voraussetzung dafür ist ein zuvor installierter, geeichter Wasserzähler.
Gartenwasserzähler melden und Abwassergebühr senken
Bis zum 15. Januar
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