28. Dezember 2025 / Lokales

Mehr Geld für Mini‑Jobber auch in Oelde

Gewerkschaft fordert gleiche Rechte für alle Beschäftigten

Pressemitteilung der NGG Münsterland

Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse
31.000 Mini-Jobber im Kreis Warendorf: Die meisten haben zum Jahreswechsel 47 Euro mehr im Portemonnaie 

Mini-Jobber mit dickeren Portemonnaies: Rund 31.000 Mini-Jobber gibt es im Kreis Warendorf. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Helge Adolphs. 

Der Geschäftsführer der NGG Münsterland appelliert an die geringfügig Beschäftigten, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Helge Adolphs stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Münsterland, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“. 

Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Helge Adolphs. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Helge Adolphs deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „3.700 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Kreis Warendorf. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. 

„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Kreis Warendorf rundlaufen zu lassen“, sagt Helge Adolphs. 

Die NGG Münsterland sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Helge Adolphs. 

Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert NGG-Geschäftsführer Adolphs. 

Die NGG Münsterland kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „55 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Kreis Warendorf sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Helge Adolphs. 

Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Münsterland: (0251) 364 920 | region.muensterland@ngg.net.

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