Sobald der Winter Einzug hält, stellt sich für viele in Oelde die Frage: Wer muss eigentlich räumen und wann? Die Regeln zum Schneeräumen und Streuen sind klar, werden aber oft übersehen. Wir fassen für dich zusammen, was du als Hausbesitzer oder Mieter wissen musst.
Das musst du als Privatperson im Winter beachten
Eigentümer sind für den Winterdienst auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück verantwortlich. Diese Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.
Die Stadt Oelde, der Kreis Warendorf oder Straßen.NRW räumen nur bestimmte vielbefahrene Straßen. Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege bleiben in der Verantwortung der angrenzenden Grundstückseigentümer.
Die Breite des freigehaltenen Gehwegs sollte rund 1,50 Meter betragen, damit zwei Fußgänger bequem aneinander vorbeikommen.
Schnee darf nicht auf Straße oder Gehweg geschoben werden, sondern seitlich gelagert. Gullys, Hydranten und Baumscheiben müssen frei bleiben.
Zeiten für die Räumpflicht:
Werktags: 07:00 bis 20:00 Uhr
Sonn- & Feiertags: 09:00 bis 20:00 Uhr
Wer nicht räumt und streut, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadenersatzforderungen, wenn jemand zu Schaden kommt.
Der Winterdienst ist also keine freiwillige Sache, sondern deine Verantwortung für die Sicherheit vor deiner Tür.












