Im Vorfeld der Kommunalwahl am 14. September 2025 hat der Kreiswahlausschuss des Kreises Warendorf die Neuzuschnitte der 27 Kreiswahlbezirke beschlossen. Grund dafür ist eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW, nach der künftig nicht mehr die Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Wahlberechtigten Grundlage für die Einteilung der Wahlbezirke ist.
Hintergrund: Gesetzliche Neuregelung
Ziel der Änderung ist die Wahrung der Wahlrechtsgleichheit. Jede Stimme soll gleiches Gewicht haben – unabhängig davon, in welchem Teil des Kreisgebiets jemand wählt. Bisherige Ungleichgewichte aufgrund stark unterschiedlich großer Bezirke sollen dadurch vermieden werden.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet ist und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.
Zur Neuberechnung wurde die Zahl der Wahlberechtigten im Kreis Warendorf zum Stichtag 30. April 2024 herangezogen:
- 224.112 Wahlberechtigte
- Durchschnitt: 8.300 je Kreiswahlbezirk
- Erlaubte Abweichung: ±15 %, also zwischen 7.055 und 9.546 Wahlberechtigte
Nur in begründeten Ausnahmefällen – z. B. zur Wahrung gewachsener Ortsstrukturen – kann die Abweichung bis auf 25 % erhöht werden.
Neue Einteilung in Oelde: drei Wahlbezirke
Die Stadt Oelde war – neben Ennigerloh – eine von zwei Kommunen, bei denen eine Neustrukturierung erforderlich wurde. Grund ist eine Neuordnung der städtischen Wahlbezirke, die Einfluss auf die Zuordnung auf Kreisebene hatte.
Die neuen drei Kreiswahlbezirke in Oelde sehen wie folgt aus:
- KW20 – Oelde
Städtische Wahlbezirke: 1, 2, 15, 16, 17, 18, 19
→ 8.663 Wahlberechtigte
→ Abweichung: +4,37 % - KW21 – Oelde
Städtische Wahlbezirke: 3, 4, 5, 6, 11, 12
→ 8.212 Wahlberechtigte
→ Abweichung: −1,07 % - KW22 – Oelde
Städtische Wahlbezirke: 7, 8, 9, 10, 13, 14
→ 7.420 Wahlberechtigte
→ Abweichung: −10,61 %
Alle drei Bezirke liegen innerhalb der gesetzlich zulässigen 15 %-Grenze.
Verfassungsrechtlicher Bezug
Die Einteilung folgt dem Grundsatz der Chancengleichheit gemäß Art. 28 GG. Stimmen sollen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung möglichst gleich gewichtet sein. Große Unterschiede in den Wahlkreisgrößen würden bedeuten, dass Stimmen unterschiedlich stark wirken – was verfassungsrechtlich unzulässig wäre.
Weiteres Vorgehen
Die neue Einteilung gilt zur Kreistagswahl am 14. September 2025. In den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises bleibt die Struktur der Wahlbezirke gegenüber 2020 bestehen – nur Oelde und Ennigerloh sind betroffen.












