Die Grundsteuerreform sorgt weiter für Diskussionsstoff in Oelde: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die 2024 eingeführte Differenzierung zwischen Wohn- (Grundsteuer B1) und Nichtwohngrundstücken (Grundsteuer B2) wieder aufgehoben werden soll. Ein entsprechender Antrag wurde von mehreren Bürger*innen eingereicht und liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
Seit dem 01.01.2025 gelten in Oelde zwei Hebesätze: 647 % für Wohngrundstücke und satte 1.190 % für Nichtwohngrundstücke. Für viele bedeutet das spürbare Mehrbelastungen – besonders bei gemischt genutzten Immobilien. 212 Widersprüche gegen die Bescheide zeigen: Die Unzufriedenheit ist real.
Zwar profitieren rund 10.000 Eigentümer*innen durch den niedrigeren Satz für Wohnen – sie zahlen durchschnittlich über 22 % weniger als bei einem einheitlichen Hebesatz. Doch Gewerbetreibende, Eigentümer unbebauter Grundstücke oder Mieter in gemischt genutzten Häusern müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Ein Rückschritt zu einem einheitlichen Hebesatz (794 %) würde laut Verwaltung über 10.000 Wohneinheiten belasten und nur rund 1.200 Objekte entlasten. Zugleich weist die Stadt darauf hin: Eine gerechte Lösung für alle gibt es nicht – jede Variante bringt Gewinner und Verlierer.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die jetzige Regelung beizubehalten – zumindest bis gerichtliche Urteile mehr Klarheit schaffen. Denn noch immer laufen hunderte Einsprüche, Nachprüfungen und Korrekturen beim Finanzamt. Die daraus entstehenden Neuberechnungen führen nicht nur zu Unsicherheit, sondern auch zu erhöhtem Verwaltungsaufwand.
Jetzt liegt der Ball im Spielfeld des Rates: Entscheidet er sich für eine rückwirkende Änderung, könnten bestehende Bescheide gekippt, neue Rechtsverfahren ausgelöst und Verwaltungskosten von 30.000 Euro verursacht werden.












