Die Stadt Oelde überarbeitet ihre Verwaltungsgebührensatzung. Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2011 und wird nun sprachlich überarbeitet und inhaltlich aktualisiert. Dabei geht es vor allem um neue Gebührensätze, die an aktuelle Richtwerte und Empfehlungen des Landes NRW angepasst wurden.
Eine spürbare Änderung betrifft die Beglaubigungen von Dokumenten. Hier steigen die Gebühren deutlich: Statt bisher teilweise nur wenigen Euro sollen künftig pauschal 15 Euro für bis zu vier Seiten fällig werden. Ab der fünften Seite kostet die Beglaubigung 20 Euro. Die Stadt liegt damit immer noch leicht unter dem landesweit empfohlenen Wert, nutzt aber ihren rechtlichen Spielraum zur Anpassung.
Auch bei anderen Leistungen wie dem Bereitstellen von Kopien, Akteneinsicht oder der Erteilung von Bescheinigungen werden neue Stundensätze eingeführt, um den tatsächlichen Verwaltungsaufwand besser abzubilden. Künftig entfällt zudem die aufwendige Unterscheidung nach Dienstgraden der Sachbearbeiter – berechnet wird jetzt pauschal nach dem Stundensatz des sogenannten "mittleren Dienstes".
Was bleibt gleich?
Gebührenfreiheit besteht weiterhin für gesetzlich vorgesehene Ausnahmen – zum Beispiel für Rentenzwecke oder wenn Leistungen im öffentlichen Interesse liegen. Auch mündliche Auskünfte bleiben kostenlos.
Warum das Ganze?
Die Stadt will mit der Neuregelung die Verwaltungsarbeit transparenter und nachvollziehbarer abrechnen und sich an den Gebührensätzen anderer Städte im Kreis Warendorf orientieren. Gleichzeitig reagiert sie auf gestiegene Kosten und Verwaltungsaufwand.
Die Ratsentscheidung zur neuen Gebührensatzung fällt am 7. Juli 2025. Vorberaten wurde bereits im gestrigenOelde, Oelde App, Verwaltungsgebührensatzung, Gebühren Stadt Oelde, Beglaubigungen Oelde, Gebührenrat Oelde, Satzungsänderung Oelde, Stadtverwaltung Gebühren Finanzausschuss.












